Zollausbildung gehobener Dienst

Zoll Ausbildung gehobener Dienst


Die Ausbildung für den gehobenen Zolldienst, die sich in Studienabschnitte (Diplomstudiengang "Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes") und Praktika gliedert, dauert insgesamt 3 Jahre und wird ebenfalls mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen.

Das Studium findet am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) in Münster statt. Die Praktika werden an den Dienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamts durchgeführt.

Während des Studiums wird Ihnen ein Notebook mit Vorschriften und Gesetzestexten zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung Unterricht in Fach-Englisch.

Die Zollausbildung im gehobenen Dienst - Alle Infos zur Ausbildung beim Zoll


Grundstudium

Erster Teil Ihrer Ausbildung ist das 6-monatige Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung mit mehreren Klausuren (derzeit vier Klausuren) abgeschlossen wird.

Hier lernen Sie vor allem
  • staatsrechtliche und -politische Grundlagen,
  • rechtliche Grundlagen,
  • volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen,
  • betriebswirtschaftliche Grundlagen, Organisation und Informationsverarbeitung,
  • sozialwissenschaftliche Grundlagen in den Bereichen: Psychologie, Soziologie, Pädagogik.
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Praktika

Im Rahmen Ihrer Praktika bekommen Sie einen Eindruck von den unterschiedlichen Aufgabengabenbereichen der Verwaltung. Hier bearbeiten Sie eigenständig Vorgänge und lernen, Ihre erlernte Fachkompetenz richtig einzusetzen.

Der praxisnahe Unterricht wird an verschiedenen Standorten des BWZ absolviert. Dabei werden aktuelle Fälle mit erfahrenen Beamte thematisiert. Zum Abschluss der Lehrveranstaltungen müssen Sie erneut Klausuren schreiben.


Hauptstudium

Das Hauptstudium, welches sich in drei Studienabschnitte unterteilt, wird durch zwei weitere Praktika ergänzt. Schwerpunkte des Hauptstudiums sind:
  • Allgemeines Steuerrecht
  • Allgemeines und Besonderes Zollrecht
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Verbrauchsteuer- und Verkehrssteuerrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung
  • Managementlehre

Im Rahmen des Hauptstudiums I und II müssen Sie verschiedene Wahlpflichtfächer wählen. Die verschiedenen Studienfächer werden anhand von praxisnahen Aufgabenstellungen miteinander verzahnt.

Schwerpunkte der Wahlpflichtfächer sind:
  • Kontrolle (z.B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zollfahndung)
  • Dienstleistungen (z.B. Erstattung und Erlass von Zoll und Steuern)
  • Abfertigungen (z.B. Kontrollen am Zollamt)
  • E-Government
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Die Hausarbeit erfolgt in einem Studienfach Ihrer Wahl. Die Studienabschnitte I und II mit werden jeweils mit Klausuren abgeschlossen.

Am Ende Ihres Studiums müssen Sie die Laufbahnprüfung, die aus 6 Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht, erfolgreich absolvieren. Sie führen dann den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt(in) (FH).

Laufbahnprüfung

Am Ende des Studiums beim Zoll erwartet Sie die Laufbahnprüfung. Diese besteht aus insgesamt sechs Prüfungsklausuren sowie anschließend einer mündlichen Prüfung.

Sofern Sie die Abschlussprüfung beim Zoll bestanden haben, bekommen Sie den akademischen Grad der Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. des Diplom-Finanzwirts (FH) verliehen. Gleichzeitig werden Sie hiermit in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.

Sofern Sie sich in der Probezeit bewährt haben, werden Sie zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
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Besoldung- und Besoldungsgruppen

Die Besoldung ist bundeseinheitlich geregelt. Der gehobene Dienst beim Zoll verfügt über die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13. Grundsätzlich ist eine Beförderung bis ins Endamt der Laufbahngruppe möglich. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit eines Aufstiegs.

Die Besoldung bzw. das Gehalt beim Zoll (Bundesfinanzverwaltung) wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes geregelt. Die aktuellen Regelungen für die jeweilige Berufsgruppe können derzeit zentral auf den Seiten des Bundesinnenministeriums im Bereich "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst" eingesehen werden.


Folgendes Gehalt bekommen Sie während der Ausbildung im gehobenen und mittleren Dienst beim Zoll

Sie erhalten während Ihrer Ausbildung beim Zoll sogenannte Anwärterbezüge. Diese werden Anfang des Monats immer im Voraus gezahlt. Die folgenden Anwärtergrundgehälter gelten in der Zollausbildung für den gehobenen sowie mittleren Dienst beim Zoll. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben ohne Gewähr erfolgen:
Vorbereitungsdienst Anwärtergehalt (Brutto)
Mittlerer Dienst 1.168,99 €
Gehobener Dienst 1.223,38 €
Onlinekurs Zoll Auswahlverfahren gehobener Dienst

Hilfe für die Zoll Prüfung!

Trainieren Sie für das Zoll Assessment-Center (AC) und steigern Sie Ihre Chancen im Eignungsverfahren.


Informieren Sie sich hier:


www.zoll-testtraining.de

Ihr Grundgehalt während der Zoll Ausbildung wird je nach Familienstand durch einen sog. Familienzuschlag ergänzt. Für weitere Informationen über die Bezüge von Anwärterinnen bzw. Anwärtern im Bundesdienst besuchen Sie den Bezügerechner des Dienstleistungszentrums des Bundesverwaltungsamtes auf der jeweiligen Onlinepräsenz.


Fortbildung

Zur Vertiefung des Fachwissens bietet Ihnen die Zollverwaltung fortkehrende Fortbildungen an.


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