Besoldung- sowie Besoldungsgruppen
Die Besoldung nach der Ausbildung beim Zoll erfolgt nach bundeseinheitlichen Vorgaben. Die Besoldung im mittleren Dienst beim Zoll erfolgt in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9.
Die genauen Beträge können Sie im Internet nachlesen. Bitte beachten Sie dabei, dass Erfahrungs- bzw. Altersstufen und soziale Aspekte, wie Familie etc., zur unterschiedlichen Einkommenshöhe führen kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bis ins jeweilige Endamt befördert zu werden. In Ausnahmefällen ist auch ein Aufstieg in einen andere Laufbahngruppe, den gehobenen Zolldienst, möglich.
Die Vergütung bzw. Besoldung beim Zoll bzw. in der Bundesfinanzverwaltung wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes geregelt. Die derzeitigen Bestimmungen für die jeweilige Berufsgruppe kann derzeit zentral auf den Seiten des Bundesinnenministeriums im Bereich "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst" eingesehen werden.
Vorbereitungsdienst | Anwärtergehalt (Brutto) |
---|---|
Mittlerer Dienst | 1.168,99 € |
Gehobener Dienst | 1.223,38 € |
Vorbereitungsdienst | Anwärtergrundgehalt (Bruttobetrag) |
---|---|
Mittlerer Dienst | 1.168,99 € |
Gehobener Dienst | 1.223,38 € |
Hilfe für das Zoll Auswahlverfahren!
Trainieren Sie mit einem Coaching-Seminar gezielt für den Zoll Einstellungstest mittlerer Dienst.
Informieren Sie sich hier: